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Ehescheidung / Verfahren

Rechtsanwalt Martin Weispfenning, Fachanwalt für Familienrecht, führt Sie durch das Scheidungsverfahren .

1. Scheidung nach einjähriger Trennung:

Der wohl häufigste Fall der Scheidung ist die Scheidung nach einjähriger Trennung.
Erforderlich für den Ausspruch der Ehescheidung durch das Familiengericht ist, dass entweder beide Ehegatten einen Scheidungsantrag bei Gericht einreichen, oder einer von beiden den Scheidungsantrag einreicht und der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.
Natürlich wird auch das Bestehen einer gültigen Ehe vorausgesetzt.
Ferner muß das sogenannte " Trennungsjahr " abgelaufen sein. D. h., der Antragsteller hat das einjährige Getrenntleben - bis zur letzten mündlichen Verhandlung - darzulegen und zu beweisen.

Sind diese Umstände alle gegeben, wird das Gescheitertsein der Ehe unwiderlegbar vermutet und die Voraussetzungen der Ehescheidung liegen vor.

2. Scheidung nach dreijähriger Trennung:

Für die Ehescheidung nach dreijähriger Trennung muß der Antragsteller das dreijährige Getrenntleben darlegen und beweisen. Gelingt ihm das, wird das Gescheitertsein der Ehe unwiderlegbar vermutet, so daß die Ehe auch gegen den Willen des Antragsgegners geschieden werden kann.

3. " Härtefallscheidung " :

Die sogenannte " Härtefallscheidung ", also Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte findet praktisch nie statt. Die Anforderungen der Rechtsprechung bezüglich des Vorliegens einer unzumutbaren Härte sind äußerst streng.

4. Scheidungsverfahren:

Es ist möglich, daß ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist, der andere nicht. So kann man sich die Gebühren für einen Anwalt sparen. Dieser Anwalt darf aber aus standesrechtlichen Gründen nicht beide Ehegatten vertreten, sondern nur einen der beiden. Der andere Ehegatte ist dann im Scheidungsverfahren ohne Rechtsanwalt.
Spätestens, wenn Streitigkeiten z.B. zu Unterhalt und / oder Zugewinnausgleich aufkommen, werden wohl beidseitig Rechtsanwälte miteinander kommunizieren.

In der Anhörung zur Scheidung bei Gericht werden die Ehegatten zu den Standestatsachen, zu den Einkommens - und Vermögensverhältnissen sowie zum Trennungszeitpunkt und Gescheitertsein der Ehe befragt.
Wer die " Schuld " am Scheitern trägt, spielt für die gerichtliche Entscheidung schon lange keine Rolle mehr.

Sollten Sie noch Fragen zu Trennung und Scheidung haben, nehmen Sie gern hier Kontakt auf oder rufen an unter Tel.: 0911 3957970.

Martin Weispfenning
Ihr Scheidungsanwalt in Nürnberg


Anschrift:
Martin Weispfenning
Campestraße 10
90419 Nürnberg
(Parkplätze sind vor der Kanzlei ausreichend für Sie vorhanden)

Tel.: 0911 3957970
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