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Zusammenarbeit mit Dr. Reinhard Debernitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Damit können wir auch im Bereich des Strafrechts qualifizierte Beratung anbieten. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit!
Mit Rechtsanwalt Dr. Reinhard Debernitz haben wir einen der renommiertesten und erfahrensten Strafverteidiger Bayerns für die Zusammenarbeit gewinnen können.
Dr. Reinhard Debernitz ist seit 1981 als Anwalt tätig.
Er hat Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg studiert.
1985 hat er an der Universität Regensburg promoviert und 1998 die Qualifikation Fachanwalt für Strafrecht erworben.
Seit 1991 ist er Vorsitzender der " Gebietsverkehrswacht Altdorf-Feucht e.V. ", seit 2004 Lehrbeauftragter für Straf- und Strafprozeßrecht an der Universität Bayreuth.
Dr. Debernitz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Herr Rechtsanwalt Dr. Reinhard Debernitz ist ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig, dort insbesondere auf folgenden Gebieten:
- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Vermögensdelikte
- Verkehrsstrafrecht/Bußgeldsachen
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
Auch in familienrechtlichen, erbrechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sind häufig strafrechtliche Belange abzuklären. Dann kann unkompliziert und schnell auf den außerordentlich reichen Erfahrungsschatz und die profunden Kenntnisse des Kollegen bei der Beurteilung der strafrechtlichen Komponenten zurückgegriffen werden.
Gerne können Sie sich an uns wenden bei Fragen in Bezug auf das Strafrecht oder bezüglich Konstellationen an der Schnittstelle von Strafrecht und Zivilrecht.
Eingestellt am 20.10.2017 von M.Weispfenning
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