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Kosten

Bitte scheuen Sie sich nicht, das Honorar konkret anzusprechen, damit nach Bedarf gemeinsam ein Kostenrahmen abgesteckt werden kann. Neben der Vereinbarung von Zeithonorar bieten sich in Einzelfällen Pauschalen an. Wenn nichts vereinbart ist, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dann ist nach Gegenstandswerten abzurechnen.
 
Nach dem RVG sind die Kosten für eine Erstberatung für Verbraucher grundsätzlich auf derzeit 190 € zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt.
 
Für den Fall, dass Sie rechtschutzversichert sind, übernimmt die Versicherungsgesellschaft ggf. die Kosten. Gerne führe ich den Schriftverkehr mit der Rechtschutzversicherung für Sie, insbesondere bei der Anfrage wegen der Deckungszusage. Im Bereich des Familienrechts und des Erbrechts übernehmen die Rechtschutzversicherungen allerdings im Normalfall keine Kosten, die über eine Erstberatung hinausgehen. Im Arbeitsrecht dagegen werden die anfallenden Gebühren voll übernommen. Ggf. vereinbarte Selbstbeteiligungen werden in Abzug gebracht.


Anschrift:
Martin Weispfenning
Campestraße 10
90419 Nürnberg
(Parkplätze sind vor der Kanzlei ausreichend für Sie vorhanden)

Tel.: 0911 3957970
E-Mail:Kontaktformular
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