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Rechtsberatung vom Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg

Rechtsanwalt Martin Weispfenning unterstützt Sie im Arbeitsrecht insbesondere bei Abfindung, Aufhebungsvertrag, Kündigung, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten über Arbeitsentgelt und in Statusfeststellungsverfahren.
 
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer außergerichtlich und vor Gericht.

Die Beratung umfasst insbesondere die Ausarbeitung von Individualarbeitsverträgen, die einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Beratung von Arbeitgebern als Dauermandanten bei allen anfallenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die Ausarbeitung von Verträgen über Leiharbeit, die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Kündigungsschutzverfahren, die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Zahlungsklagen vor Gericht (etwa Entgeltforderungen, Überstundenforderungen, Urlaubsabgeltungen u.a.) und die Vertretung von Mitarbeitern in arbeitsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren. Auf Wunsch bin ich auch bei der Erstellung von Zeugnissen behilflich oder berate hierzu.
 
Ein Schwerpunkt im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren ist das Verhandeln zur Abfindung. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nach dem Gesetz nicht. Dennoch werden Arbeitsverhältnisse häufig im Rahmen der so genannten Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht in der I. Instanz gegen Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber beendet. Oft ist das für beide Seiten sinnvoll. Dann wird hauptsächlich um die Höhe des Abfindungsbetrages gestritten. Diese richtet sich dann vor allem – neben dem Verhandlungsgeschick des Rechtsanwalts – nach den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage, der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers, den Einkünften des Arbeitnehmers, der Branche, in welcher der Arbeitnehmer tätig ist sowie den Gepflogenheiten vor Ort am örtlich zuständigen Arbeitsgericht. Je besser die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, je höher die Einkünfte, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher wird dann auch die Abfindung sein.
 
Oft ist es aber sinnvoll, eine Entscheidung des Gerichts herbeizuführen. Dann müssen die streitentscheidenden Umstände mit dem Mandanten ausführlich erörtert werden und gegenüber dem Arbeitsgericht optimal aufgearbeitet werden, um zu einer für den Mandanten günstigen Entscheidung zu kommen.

Martin Weispfenning
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg


Anschrift:
Martin Weispfenning
Campestraße 10
90419 Nürnberg
(Parkplätze sind vor der Kanzlei ausreichend für Sie vorhanden)

Tel.: 0911 3957970
E-Mail:Kontaktformular
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